Beitragsordnung des „Heimatvereins Markt Wittislingen e.V.“
(nachfolgend "Verein" genannt)
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragspflichten der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
a) Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags. (§ 12 Abs. g der Satzung) Der Vorstand legt die Gebühren fest.
b) Die festgesetzten Beiträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde (§ 7 Abs. b der Satzung).
c) Beim Eintritt während des Jahres wird der Beitrag nach Unterzeichnung der Einzugsermächtigung (SEPA) abgebucht.
d) Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 10,00 Euro erhoben.
e) Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.09. erfolgt die Belastung des Beitrages zum neuen Jahr (§ 7 Abs. f der Satzung).
f) Die Beitragserhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach § 14 Abs. a - c der Satzung behandelt.
§ 3 Beitrag
Der Jahresbeitrag beträgt
Schüler und Jugendliche bis 18 Jahre beitragsfrei
Erwachsene ab 18 Jahre 25,00 Euro
Familie (Ehepartner mit minderjährigen Kindern) 35,00 Euro
Ehepaare (dazu zählen Paare, die im gleichen Haushalt wohnen) 35,00 Euro
§ 4 Aufnahme
Über die Aufnahme eines Mitglieds entscheidet der Vorstand (§ 5 Abs.- b der Satzung)-
§ 5 Kündigung
Der dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklärende Austritt ist jederzeit zum Ende des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat möglich (§ 6 Abs. b der Satzung).
§ 6 Gültigkeit
Jeweils nach Beschluss der Mitgliederversammlung nach § 12 Absatz g der Satzung.
Wittislingen, den 11. Mai 2023 gemäß Mitgliederbeschluss.